Unsere Fachanwälte für Strafrecht haben bereits zahlreiche „Corona-Verstöße“ gegenüber den zuständigen Behörden und vor den Amtsgerichten verteidigt und etliche Bußgelder abwehren können! Zahlreiche Bußgeldverfahren wurden bereits eingestellt oder endeten mit einem Freispruch!
Worin liegen die Möglichkeiten?
Infolge der Corona-Pandemie gelten in den jeweiligen Bundesländern zahlreiche, sehr unterschiedliche Beschränkungen. Vorsätzliche, aber auch nur fahrlässig begangene Verstöße sind teilweise mit sehr hohen Bußgeldern von Euro 100,- bis zu Euro 25.000,- (bei gravierenden oder wiederholten Verstößen) oder sogar mit Geld- oder Freiheitsstrafen bedroht. Grundlage dafür sind das Infektionsschutzgesetz des Bundes und die Corona-Verordnungen und entsprechenden Bußgeldkataloge der jeweiligen Bundesländer.
Es gelten
- Kontaktverbote
- Maskenpflicht und
- Quarantänepflichten!
Entscheidend dabei ist, dass die Beschränkungen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind, ständigen Änderungen unterliegen und immer nur für einen bestimmten Zeitraum gelten bzw. galten. Hier werden behördlicherseits gravierende Fehler gemacht! Teilweise ist überhaupt nicht mehr nachzuvollziehen, „wann“ „was“ „wie“ galt.
Es gibt derzeit eine Flut von Bußgeldern, welche häufig ohne gründliche Prüfung ergangen sind. Die Gerichte sind teilweise überlastet mit den einzelnen Vorgängen und haben gar nicht die Zeit sich mit den unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien usw. auseinanderzusetzen!
dein-freispruch.de überprüft den Ihnen übersandten Anhörungsbogen bzw. den Ihnen zugestellten Bußgeldbescheid auf inhaltliche Fehler und Verfahrensfehler und teilt Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung mit, ob sich ein Vorgehen gegen die behördliche Maßnahme lohnt!
Entscheidend dabei ist, dass die Beschränkungen von Bundesland zu Bundesland verschieden sind, ständigen Änderungen unterliegen und grundsätzlich nur in einem bestimmten Zeitraum gelten. Hier werden behördlicherseits teilweise gravierende Fehler gemacht! Bedenken Sie welche Vielzahl an Bußgeldern derzeit erlassen werden und dass diese häufig ohne gründliche Prüfung ergehen.
Dabei werden seitens dein-freispruch.de selbstverständlich nur seriöse Gegenargumente aufgeführt; „Querdenker“-Vorträge sind unangebracht.
Achtung!
Wenn Sie von einem Bußgeldbescheid betroffen sind, müssen Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich Einspruch einlegen. Die Frist beginnt mit Erhalt / Zustellung des Bescheides.
Bei dem Vorwurf einer Straftat sollten Sie zudem unbedingt einen Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht einschalten, da Sie weitere Rechte haben, die Sie schützen und die Sie nutzen sollten, insbesondere ein umfassendes Schweigerecht.
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