Was ist ein Pflichtverteidiger?

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Der Pflichtverteidiger ist keine eigene Fachanwaltsbezeichnung oder gar ein spezieller Anwalt. Jeder Anwalt kann zum Pflichtverteidiger bestellt werden und zwar dann, wenn das Gesetz dies anordnet.

Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
So ist zwingend ein Anwalt als Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt. Dies ist der Fall, wenn:

  • die Gerichtsverhandlung vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet,
  • einem ein Verbrechen (eine Tat die im Mindestmaß mit 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist) vorgeworfen wird,
  • ein Berufsverbot droht,
  • eine schwere Tat vorliegt (im Regelfall ab 1 Jahr zu erwartender Freiheitsstrafe),
  • eine schwierige Sach- oder Rechtslage vorliegt,
  • man unfähig ist sich selbst zu verteidigen (vor allem bei Ausländern)
  • oder aber bereits in Untersuchungshaft sitzt.
  • Sobald eine dieser Voraussetzungen zur notwendigen Verteidigung vor, muss zwingend vom Gericht ein Anwalt zum Pflichtverteidiger bestellt werden. Diese Bestellung eines Pflichtverteidigers erfolgt unabhängig davon, ob der Beschuldigte Geld hat oder nicht.
 
 

 

 

 

Wie bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, muss das Gericht von Amts wegen, also ohne Antrag, einen Anwalt zum Pflichtverteidiger bestellen.
Dabei darf sich grundsätzlich der Beschuldigte selbst den Anwalt aussuchen und muss diesen dann dem Gericht benennen. Dem Wunsch des Beschuldigten muss grundsätzlich entsprochen werden, es sei denn, es gibt gewichtige Gründe, die gegen eine Bestellung des gewählten Wunschanwaltes sprechen. Das bedeutet aber auch im Umkehrschluss, dass der Beschuldigte sich unbedingt selbst einen Anwalt aussuchen sollte bevor es das Gericht für einen tut. Denn nichts ist schlimmer, als einen Anwalt beigeordnet zu bekommen, dem man nicht vertraut oder bei dem die „Chemie nicht stimmt“.

Was macht der Pflichtverteidiger?
Wenn Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren eine Vorladung der Polizei erhalten und der Fall eine notwendige Verteidigung begründet, wird der von Ihnen zum Pflichtverteidiger gewählte Rechtsanwalt für Sie den Termin bei der Polizei absagen und erst einmal Akteneinsicht beantragen.

Was kostet ein Pflichtverteidiger?
Ein Pflichtverteidiger kostet den Beschuldigten erst einmal nichts. Da der Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt wird, macht der Anwalt seine Kosten gegenüber der Staatskasse geltend. Das heißt, der Anwalt der zum Pflichtverteidiger bestellt wird, wird vom Staat bezahlt. Der Mandant muss sich also keine Sorgen um die Bezahlung seines Anwaltes machen.

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