Strafrecht Sie haben einen Strafbefehl oder einen Brief der Polizei erhalten?

Wir legen für Sie Einspruch gegen den Strafbefehl durch einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht ein und beantragen Akteneinsicht.

Strafrecht
Sie haben einen Strafbefehl oder einen Brief der Polizei erhalten?

Wir legen für Sie Einspruch gegen den Strafbefehl durch einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht ein und beantragen Akteneinsicht.

Was fällt unter das Strafrecht?

Das Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen und umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, in denen die Voraussetzungen für eine Straftat und ihre Rechts- folgen festgelegt sind.


Zu diesen durch das Strafrecht geschützten elementaren Rechtsgütern gehö- ren beispielsweise der Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, des Ei- gentums, der Ehre oder des Vermögens. Es dient damit dazu, den Bestand der Rechtsordnung eines Staates zu erhalten. Ein Hauptzweck der Bestrafung im Straf- recht ist dabei neben der Sühne der Schuld auch die Verhinderung weiterer Straf- taten.
Das Strafrecht sieht neben dem Schutz der Allgemeinheit seine Aufgaben auch darin, durch Erziehung eine Besserung (Resozialisierung ) des Täters zu erlangen und ihn dadurch wieder in die Gesellschaft einzugliedern.


Die Grundlagen des „materiellen Strafrechts“ sind im Strafgesetzbuch (StBG) geregelt.
Das Strafgesetzbuch enthält im „Allgemeinen Teil“ Grundbestimmungen, die die für alle Delikte gültige Voraussetzungen für Strafbarkeit regeln, während einzel- ne Straftatbestände (z.B. Mord, Totschlag, Diebstahl) einem „Besonderen Teil“ zugewiesen sind. Nicht zum Strafrecht gehören das Ordnungswidrigkeitenrecht und die Disziplinarstrafen.

Informative Tipps
Was ist eine Straftat?

Einfach gesagt ist eine Straftat ein rechtswidriges Verhalten, welches durch den Gesetzgeber mit einer Strafe belegt ist. Es kann sich hierbei sowohl um eine Tat oals auch um eine Unterlassung handeln. Seit 1974 gibt es bei Straftaten nur noch eine Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen. Die frühere „Übertre- tung“ wird seit diesem Zeitpunkt als „Ordnungswidrigkeit“ eingestuft. Zu den Verbrechen zählen Straftaten, die mindestens von einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und/oder höher bedroht sind. Unter den Begriff „Vergehen“ fallen alle anderen Straftat, also solche, die mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit einer Geldstrafe belegt sind.

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